Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements (abschliessende Aufzählung):
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Diese Informationen enthalten wichtige Hinweise, die dazu beitragen sollen, dass Schadenfälle bei der Swiss Travel Security (STS) rasch und unkompliziert abgewickelt werden können.
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Der Konsument hat der STS alle Reisedokumente (Rechnungen, Tickets usw.) sowie die Zahlungsnachweise im Original zusammen mit seiner Forderungsanmeldung einzureichen. Die Forderungen sind spätestens innerhalb von 60 Tagen nach der Reise geltend zu machen.
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Sicherstellung des einbezahlten Reisegeldes bei Zahlungsunfähigkeit des Reisebüros
mehr...Nein, die Swiss Travel Security ist die einzige Kundengeldabsicherung der Schweiz, welche auch Einzelleistungen absichert.
Unter https://www.swisstravelsecurity.ch/de/find-sts-member können Sie nach Ihrem Reisebüro suchen. Wenn es zum Zeitpunkt Ihrer Buchung aufgeführt ist, haben Sie Gewissheit, dass Ihr Geld im Falle eines Konkurses des Reisebüros abgesichert ist.
Reisen sind in der Regel im Voraus zahlbar. Geht das Reisebüro nach Ihrer Zahlung Konkurs, bevor Sie gereist sind, ersetzt die Swiss Travel Security Ihre Reisekosten oder sorgt für eine sorglose Reise.
Nicht alle Anbieter im Internet sind seriös. Achten Sie auf das Logo der Swiss Travel Security, bevor Sie buchen. Checken Sie sicherheitshalber auf https://www.swisstravelsecurity.ch/de/find-sts-member nach, ob das Reisebüro versichert ist. Nur dann haben Sie Gewissheit, dass Ihr Geld sicher ist.