Sicherstellung des einbezahlten Reisegeldes bei Zahlungsunfähigkeit des Reisebüros
Rasche und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall
seriöse, verlässliche Vertragspartner
STS steht für Swiss Travel Security; STS ist eine von STAR gegründete selbständige Stiftung. Sie bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG).
Gemäss Art. 18 des erwähnten Gesetzes muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler
Beispiel
Bei einer Buchung einer Reise muss ein Reisebüro über die Swiss Travel Security verfügen. Hierbei gilt das Buchungsdatum (Reisebestätigung). Bei der Anzahlung und der Restzahlung der Reise ist unbedingt zu kontrollieren, ob das Reisebüro weiterhin über die STS abgedeckt ist. Im Schadenfall finden Sie hier die nötigen Informationen.
Jedes STS-versicherte Reisebüro hat ein individuelles Logo mit seinem Namen, welches beim Anklicken auf die Detailseite der Reisebüros verweist. Damit haben Sie die Sicherheit, dass dieses Reisebüro wirklich versichert ist. Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise!