Schadenfall

Informationen für Konsumenten

Diese Informationen enthalten wichtige Hinweise, die dazu beitragen sollen, dass Schadenfälle bei der Swiss Travel Security (STS) rasch und unkompliziert abgewickelt werden können.

Garantieleistungen der Swiss Travel Security (STS) an die Konsumenten des STS-Mitgliedes

Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements (abschliessende Aufzählung):

  • Pauschalreise im Sinne von Art. 18 PRG.
  • Die im voraus festgelegte Beförderung von Personen mit Flugzeugen, Bahn, Bus, Schiff oder Fähre, Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen (wie Unterkunft, Verpflegung, Hotel, Ferienwohnung, Mietwagen und dergleichen), die nicht unter den Begriff der Pauschalreise fallen

Alle übrigen Leistungen im Zusammenhang mit Reisen werden von der STS nicht abgedeckt, insbesondere (nicht abschliessende Aufzählung):

  • Kosten für die Annullierung von Reisen jeglicher Art
  • Eintritte zu Veranstaltungen, Ausstellungen, Sportanlässen und ähnliches
  • Teilnahmegebühren für Symposien, Weiterbildungsangebote und ähnliches
  • Gutscheine, Gutschriften und ähnliches
  • Kommunikations- und Vertretungskosten des Geschädigten, Taxi- und andere Spesen, die nicht direkt für die Reise anfallen
  • Jegliche Forderungen aus Vertragsverletzungen, Genugtuungsansprüche, Minderwerte etc. im Zusammenhang mit der gebuchten Reise

Der Konsument hat die dem Mitglied bezahlte Reise in jedem Fall anzutreten, sofern die Reise von einem anderen Veranstalter durchgeführt oder die Durchführung bis zum Ende auf andere Weise gewährleistet wird. Verweigert der Konsument den Reiseantritt, verwirkt er seinen Anspruch gegenüber der STS. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied lediglich als Vermittler der bezahlten Reise aufgetreten ist.

Der Konsument, der sich über den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedes ausweist und die bezahlte Reise nicht antreten kann, bzw. dem die im voraus gebuchte und bezahlte Rückreise nicht gewährt wird, hat dafür Anspruch auf Entschädigung durch die STS, soweit er nicht schon von anderer Seite schadlos gehalten worden ist. Der Konsument hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zur Schadensminderung vorzunehmen, andernfalls kann die STS die Rückerstattung reduzieren oder vollständig verweigern.

Die Garantieleistungen der STS beschränken sich auf Ansprüche für Reisen, die während der Dauer des Anschlussvertrages des Mitgliedes gebucht und bezahlt worden sind. Vor Abschluss eines Anschlussvertrags oder nach dessen Beendigung sowie im Falle seiner Sistierung bestehen keine Garantieansprüche.

Schadenfall melden

Der Konsument hat der STS alle Reisedokumente (Rechnungen, Tickets usw.) sowie die Zahlungsnachweise im Original zusammen mit seiner Forderungsanmeldung einzureichen. Die Forderungen sind spätestens innerhalb von 60 Tagen nach der Reise geltend zu machen.

Der von der STS entschädigte Konsument hat seine Ansprüche gegen Dritte an die STS abzutreten. Ermächtigt die STS den Konsumenten zur selbständigen Wahrung seiner Rechte, hat er allfällige Weisungen der STS zu beachten. Die STS kann ihre Leistungen von der Abtretung bzw. Einhaltung ihrer Weisungen abhängig machen. Bei Weigerung bzw. Nichtbefolgung kann die STS die Rückerstattung reduzieren oder vollständig verweigern.

Swiss Travel Security
Zürcherstr. 49 8903 BIRMENSDORF
Telefon : +41 44 439 60 60e-Mail :sts@star.ch